Zulassungsbedingungen

 

Berechtigt zur Eingabe sind Bauherrschaften und / oder Projektverfassende mit einem oder mehreren Werken, die ihren Standort im Kanton Solothurn haben und die zwischen Juni 2019 und Mai 2022 realisiert wurden.

Die Einreichung der Unterlagen kann für sämtliche Arten von - privaten wie öffentlichen - Bauten und Anlagen erfolgen: Hoch- und Tiefbauten, technische Bauwerke und Anlagen, Freiraumgestaltungen, Neu- und Umbauten, Planungen, sowie Werke aus dem Bereich der Kunst, soweit sie in ihrer Gesamtheit einen massgebenden Einfluss auf das Konzept oder den Entwurf des Projektes hatten.

Es können mehrere Objekte von der gleichen Bauherrschaft oder den gleichen Projektverfasserinnen und -verfassern eingereicht werden. Die Mitglieder der Fachkommission Bildende Kunst und Architektur des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung sowie die Mitglieder der SIA Sektion Solothurn und der Kanton als Bauherrschaft sind ebenfalls zur Eingabe berechtigt.